Steuerinformationen für Juli 2018

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Innerhalb weniger Monate haben sich zwei Senate des Bundesfinanzhofs mit der Frage beschäftigt, ob der für Nachzahlungszinsen relevante Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) verfassungsgemäß ist. Für die Jahre bis 2013 hat der 3. Senat die Zinshöhe noch für verfassungsgemäß gehalten. Dem hat sich der 9. Senat zumindest für Veranlagungszeiträume ab 2015 aber nicht angeschlossen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für Juli 2018