Steuerinformationen für September 2017

Drucken

Die Betriebsrente ist in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen noch nicht ausreichend verbreitet. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, dem der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zugestimmt hat, soll das nun anders werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, darf es nach dem Tod des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof – entgegen der Verwaltungsmeinung – entschieden.
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 EUR als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn dem Steuerpflichtigen für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die betragsmäßige Beschränkung gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum nacheinander oder zeitgleich zwei Arbeitszimmer genutzt hat.
  • Weil in der Praxis vermehrt elektronische Rechnungen verwandt werden, hat das Bayerische Landesamt für Steuern dargestellt, welche Anforderungen an den Kontierungsvermerk auf elektronisch übermittelte Eingangsrechnungen zu stellen sind.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für September 2017

Ihr Weg zu uns:

Mit einem Klick auf die Karte gelangen Sie zur Wegbeschreibung und einer größeren Karte mit Routenplaner.

Steuerkanzlei Dingel

In den Gassegärten 11
35279 Neustadt-Mengsberg

Tel. 0 66 92 - 20 26 0
Fax 0 66 92 - 20 26 20

www.Steuerberater-Dingel.de

Copyright 2013 stb-dingel.de
Joomla Templates by Wordpress themes free