Steuerinformationen Juni 2017

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Die Abwicklung der sogenannten Bauträgerfälle ist derzeit eines der meist diskutierten Themen im Umsatzsteuerrecht. Durch eine aktuelle Entscheidung dürfte der Bundesfinanzhof nun den gordischen Knoten in den meisten Fällen durchschlagen haben. Denn nach seiner Sichtweise kann eine Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann zu seinem Nachteil geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer gegenüber dem Leistungsempfänger zusteht.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen Juni 2017