Steuerinformationen Mai 2017

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Krankenversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Ob Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse die abziehbaren Beiträge mindern oder als reine Kostenerstattung außen vor bleiben, hängt vom jeweiligen Bonusprogramm ab. Die Krankenkassen werden bei ihren Bonusprogrammen nun feststellen, wie die Zahlungen zu behandeln sind. Sollte es sich um eine reine Kostenerstattung handeln, erhalten die Versicherten in 2017 eine Papierbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

 

 

 

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen Mai 2017