Steuerinformationen April 2017

Drucken

Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen auch privat, muss er einen geldwerten Vorteil versteuern. Dies ist nachzuvollziehen. Nicht erklärbar war bis dato aber die Ungleichbehandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei Anwendung der Ein-Prozent-Regel. Ein pauschales Nutzungsentgelt minderte den geldwerten Vorteil, gezahlte Benzinkosten hingegen nicht. Diese Ungleichbehandlung hat der Bundesfinanzhof nun im Sinne „der Zuzahler“ beseitigt.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

 

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen April 2017