Steuerinformationen Januar 2017

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Durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Steuerzahler ihre Steuerlast senken. Die Steuerermäßigung hängt jedoch von einigen Voraussetzungen ab, die von den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung häufig unterschiedlich interpretiert werden. Da der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung zuletzt in einigen Punkten widersprochen hat, hat diese nun ihr Anwendungsschreiben überarbeitet und den Abzugsbereich ausgedehnt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

 

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für Januar 2017