Steuerinformationen für Oktober 2016

Drucken

Werden Krankheitskosten selbst getragen, um eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung zu erhalten, sind die Sonderausgaben dennoch um die volle Beitragsrückerstattung zu kürzen. Da sich die Aufwendungen oftmals auch nicht als außergewöhnliche Belastungen auswirken dürften, sollten Steuerpflichtige dies in ihre Vorteilsberechnung (Beitragsrückerstattung ja oder nein) einbeziehen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Dürfen Pflegekosten um die doppelte Haushaltsersparnis gekürzt werden, wenn ein Ehepaar ins Pflegeheim umzieht? Das Finanzgericht Nürnberg meint ja. Bleibt zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren eine steuerzahlerfreundlichere Sichtweise an den Tag legen wird.
  • Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nur möglich, wenn die Leistungen „im“ Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Somit sind ausschließlich in einer Werkstatt durchgeführte Arbeiten (wie z. B. das Beziehen von Polstermöbeln) nicht begünstigt.
  • Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Kfz-Händler bei einem EU-Geschäft die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2016. Viel Spaß beim Lesen!


Steuerinformationen Oktober 2016

Ihr Weg zu uns:

Mit einem Klick auf die Karte gelangen Sie zur Wegbeschreibung und einer größeren Karte mit Routenplaner.

Steuerkanzlei Dingel

In den Gassegärten 11
35279 Neustadt-Mengsberg

Tel. 0 66 92 - 20 26 0
Fax 0 66 92 - 20 26 20

www.Steuerberater-Dingel.de

Copyright 2013 stb-dingel.de
Joomla Templates by Wordpress themes free