Steuerinformationen für September 2016

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Die Bundesregierung will die Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen bekämpfen. Demzufolge hat sie nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach elektronische Registrierkassen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Ein Disagio ist steuerlich nur dann sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es marktüblich ist. Zu den Kriterien hat sich nun der Bundesfinanzhof geäußert. Erfreulich: Wird eine Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten abgeschlossen, dann indiziert dies die Marktüblichkeit.

• Der Bundesfinanzhof hält an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermeidet.

• Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste ist keine steuerermäßigte Beherbergungsleistung, sondern mit dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn hierfür kein gesondertes Entgelt berechnet wird und das Hotel zudem überhaupt nicht prüft, welche Gäste die Parkmöglichkeit nutzen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2016. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen September 2016