Steuerinformationen August 2016

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Eineinhalb Jahre sind eine lange Zeit. Für den Gesetzgeber aber offensichtlich nicht lange genug, um sich auf eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu verständigen. Denn die Reform ist aktuell im Bundesrat gescheitert. Nun wird sich der Vermittlungsausschuss mit den Reformplänen befassen müssen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Erhält der Steuerpflichtige eine Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens (z. B. Pkw), handelt es sich selbst dann in vollem Umfang um eine Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut auch teilweise privat genutzt wird.

• Das Bundesarbeitsgericht hat sich zum ersten Mal mit dem am 1.1.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetz beschäftigt und entschieden, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) unter gewissen Voraussetzungen auf den Mindestlohn anrechnen dürfen.

• Das Finanzgericht Köln hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl die Zeitersparnis hierdurch weniger als eine Stunde betrug. Durch den Umzug konnte eine Lehrerin das Berufskolleg zu Fuß erreichen und war nicht mehr auf die Straßenbahn angewiesen. Für das Finanzgericht Grund genug, um von einer beruflichen Veranlassung des Umzugs auszugehen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2016. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen August 2016

 

 

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