Steuerinformationen Juni 2016

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Sucht ein Steuerpflichtiger sein Vermietungsobjekt in einem kleineren oder größeren zeitlichen Abstand auf, dann sind Fahrtkosten in voller Höhe absetzbar. Wer es mit den Fahrten jedoch auf die Spitze treibt, erhält nur die ungünstigere Entfernungspauschale, so der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2016. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen Juni 2016