Steuerinformationen Januar 2016

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Bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es frohe Kunde: So hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres begünstigt sein kann. Ferner hat das Bundesfinanzministerium seine restriktive Sichtweise aufgegeben, wonach die Rechnung eines Schornsteinfegers aufzuteilen ist. Die Konsequenz: Leistungen eines Schornsteinfegers sind wieder voll begünstigt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2016. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen Januar 2016