Steuerinformationen September 2015

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Schätzungen sind bei Betriebsprüfungen ein Dauerbrenner. Dabei wenden Prüfer oftmals den Zeitreihenvergleich an, der zu einem erheblichen Mehrergebnis führen kann. Diese Methode ist zwar zulässig, so der Bundesfinanzhof, allerdings nur mit Einschränkungen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen September 2015