Steuerinformationen März 2015

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Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sollen die Schwellenwerte für die Größeneinteilung von Kapitalgesellschaften angehoben werden. Es wird geschätzt, dass dadurch rund 7.000 mittelgroße Kapitalgesellschaften als klein einzustufen sein werden und damit Erleichterungen bei der Rechnungslegung nutzen können. Nach dem vorgesehenen Wahlrecht sollen die neuen Schwellenwerte bereits für den Jahresabschluss 2014 genutzt werden können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung können als steuerermäßigende Handwerkerleistung beansprucht werden. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof der Handhabung der Finanzverwaltung widersprochen.

  • Bereits seit 2014 gelten bei der Abziehbarkeit von Reisekosten neue Spielregeln. Unternehmer sollten beachten, dass das Bundesfinanzministerium nun in einem ausführlichen Schreiben insbesondere zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte Stellung genommen hat.

  • Bei einer doppelten Haushaltsführung sind Verpflegungsmehraufwendungen selbst dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seinen Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt und durch Umwidmung seiner bisherigen Hauptwohnung einen Zweithaushalt am Beschäftigungsort errichtet. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs wird die Dauer des vorangegangenen Aufenthalts am Beschäftigungsort nicht auf die Dreimonatsfrist angerechnet.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen März 2015

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