Steuerinformationen März 2014

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat März 2014.

Das Bundesfinanzministerium hat sein Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aktualisiert. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengestellt.

Absolviert ein volljähriges Kind eine Zweitausbildung, ist der Kindergeldanspruch grundsätzlich verloren, wenn es daneben eine Erwerbstätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von über
20 Stunden ausübt. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass schon eine Überschreitung von nur drei Minuten zum Wegfall des Kindergelds führen kann.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass der Bundesfinanzhof hinsichtlich des Pauschalierungs-Wahlrechts bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde einige Zweifelsfragen beantwortet hat.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas und René Dingel

Steuerberater

Steuerinformationen März 2014