Steuerinformationen Februar 2014

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Februar 2014.

Alle Steuerzahler sollten beachten, dass Aufwendungen für ein Erststudium nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs lediglich Sonderausgaben darstellen. Ein Abzug als (vorweggenommene) Betriebsausgaben scheidet somit aus.

Für Kapitalanleger ist es wichtig zu wissen, dass es künftig nicht mehr erforderlich ist, einen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge zu stellen. Der Einbehalt und die Weiterleitung an die steuererhebende Religionsgemeinschaft erfolgen dann nämlich automatisch.

Für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften ist es interessant zu wissen, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung keine freigebige Zuwendung darstellt und somit keine Schenkungsteuer auslöst.

Freiberufler und Gewerbetreibende dürfte interessieren, dass bei der Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas und René Dingel

Steuerberater

Steuerinformationen Februar 2014