Steuerinformationen Juni 2014

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Juni 2014.

Kapitalanleger dürfte interessieren, dass beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren anhängig ist, in dem es im Kern um die Frage geht, ob Privatpersonen Kosten steuerlich absetzen können, die im Zusammenhang mit ihrer Vermögensanlage entstehen.  

Für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ist es wichtig zu wissen, dass der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen Stellung zur steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen bezogen hat. Dabei geht es u.a. um die sogenannte Erdienbarkeit und Fallstricke beim gleichzeitigen Bezug von Rente und Gehalt.

Umsatzsteuerzahler sollten beachten, dass der Vorsteuerabzug eine eindeutige Leistungsbeschreibung voraussetzt. Wird zur Identifizierung der Leistung in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen, ist dies aber auch dann ausreichend, wenn diese Unterlagen der Rechnung nicht beigefügt sind.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas und René Dingel

Steuerberater

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