Steuerinformationen Oktober 2013

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Oktober 2013.

Vermieter von Ferienwohnungen sollten beachten, dass eine Überschussprognose selbst bei einer nur geplanten Eigennutzung vorzunehmen ist. Somit kann es gegebenenfalls ratsam sein, sich keine Selbstnutzung vorzubehalten und am Ferienort eine fremde Wohnung anzumieten.

Freiberufler und Gewerbetreibende dürfte sicherlich ein steuerzahlerfreundliches Urteil zum Zinslauf beim Investitionsabzugsbetrag interessieren. Gibt der Unternehmer seine Investitionsabsicht auf, führt dies regelmäßig zu einer Steuernachforderung, die aber zumindest in Altfällen nicht zu verzinsen ist.

Für Leasinggeber bestand bis dato das Problem, dass sie nach der Verwaltungsansicht Umsatzsteuer auf den Minderwertausgleich abführen mussten, die sie aber zivilrechtlich kaum erfolgreich einfordern bzw. einklagen konnten. Dies dürfte sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nun aber erledigt haben. Die Richter entschieden nämlich, dass Zahlungen für den Minderwertausgleich nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass ledige Auszubildende, die im Jahr 2013 eine Ausbildung als erstes Dienstverhältnis beginnen, keine Lohnsteuerkarte bzw. eine Ersatzbescheinigung vorlegen müssen.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas und René Dingel

Steuerberater

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