Steuerinformationen September 2013

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat September 2013.

Mit einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den Abzug von Ausbildungskosten als Werbungskosten erleichtert. Nach dem Urteil setzt der Begriff "erstmalige Berufsausbildung" nämlich keine bestimmte Ausbildungsdauer voraus.

Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften dürfte interessieren, dass die von einer GmbH gezahlten Prämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, Betriebsausgaben darstellen und nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren sind. Gegen diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen ist allerdings bereits die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.

Arbeitgeber, die einen Firmenwagen auch zur Privatnutzung überlassen, sollten die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beachten. Wird der geldwerte Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt, ist es nunmehr unerheblich, ob der Arbeitnehmer den Firmenwagen tatsächlich privat genutzt hat.

Arbeitnehmer mit einer doppelten Haushaltsführung sollten wissen, dass die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn für die Fahrt keine Kosten entstanden sind.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas und René Dingel

Steuerberater

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