Steuerinformationen Juni 2013

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Juni 2013.

In Deutschland wird rund jede dritte Ehe geschieden. Ob die mit der Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten in vollem Umfang als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, wird bald der Bundesfinanzhof entscheiden müssen. Gegen die steuerzahlerfreundliche Entscheidung der Vorinstanz hat die Finanzverwaltung nämlich Revision eingelegt.

Für Umsatzsteuerzahler hat die Abgrenzung zwischen der mit 7 % ermäßigt besteuerten Speisenlieferung und der mit 19 % regelbesteuerten Restaurationsleistung oftmals erhebliche finanzielle Auswirkungen. Zu diesem streitanfälligen Praxisthema hat das Bundesfinanzministerium nun endlich ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht.

Erwachsene Kinder, die zusammen mit ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas und René Dingel

Steuerberater

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