Steuerinformationen März 2013

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat März 2013.

Der Bundesrat hat Anfang Februar einigen Steuerrechtsänderungen zugestimmt. Damit ist zum einen ein höherer Grundfreibetrag in trockenen Tüchern, zum anderen kann das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft treten.

Kapitalanleger, die noch über Altverluste aus Wertpapiergeschäften vor Einführung der Abgeltungsteuer verfügen, sollten den Verkauf von Wertpapieren bis Ende 2013 in Erwägung ziehen. Die Altverluste können nämlich grundsätzlich nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.

Freiberufler und Gewerbetreibende dürfte sicherlich interessieren, dass der Anscheinsbeweis, der für eine private (steuerpflichtige) Nutzung betrieblicher Pkw spricht, entkräftet werden kann, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Pkw in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind.

Für Eltern ist es wichtig zu wissen, dass auch für ein volljähriges verheiratetes Kind, das sich in einer erstmaligen Berufsausbildung befindet, Anspruch auf Kindergeld besteht. Dabei kommt es weder auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes noch auf das Einkommen des Ehegatten an.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Dingel
Steuerberater

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