Steuerinformationen Februar 2013

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat Februar 2013.

Durch den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2013 ist ein Gesetzesvorhaben mit Breitenwirkung auf den Weg gebracht worden. Entgegen seinem Wortlaut sieht das Gesetz indes nicht nur Begünstigungen vor, bedenkt man z.B., dass bei Handwerkerrechnungen nur noch die 300 EUR übersteigenden Aufwendungen des Steuerpflichtigen steuerbegünstigt sein sollen.

Für Kleinstunternehmen sind durch das Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Haben Unternehmen ein kalenderjahrgleiches Wirtschaftsjahr, können die Neuregelungen bereits für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2012 genutzt werden.

Arbeitgeber, die bei Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde einen Pauschalsteuersatz von 30 % abführen, dürfte sicherlich interessieren, dass Aufmerksamkeiten (bis zu 40 EUR) nicht mehr in die Pauschalierung einzubeziehen sind.

Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass Aufwendungen für private Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche anfallen, als Werbungskosten abzugsfähig sein können.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Dingel