Steuerinformationen für Februar 2024

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Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurde das Recht der Personengesellschaften mit Wirkung zum 1.1.2024 reformiert. Dadurch entstanden Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer, die nun aber durch das Ende 2023 verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz „vom Tisch sind“. Das heißt: Die grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen bleiben zumindest bis Ende 2026 erhalten.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2024. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für Februar 2024