Steuerinformationen für November 2022

Drucken

Das Jahressteuergesetz 2022 nimmt weiter Konturen an. Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll es nun auch Neuerungen für den Abzug von Aufwendungen für Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung geben. Zudem ist eine Freistellung von der Einkommen- und Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Kleinanlagen beabsichtigt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt. Durch Verschiebung der Tarifeckwerte und Erhöhung des Grundfreibetrags sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen bekämpft werden.

  • Nutzen Steuerpflichtige ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken, dann können sie für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung beantragen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat nun darauf hingewiesen, wie die Kosten für den Energieberater zu berücksichtigen sind.

  • Die Steuerbefreiung für den „Corona-Pflegebonus“ (bis zu 4.500 EUR) geht der Steuerbefreiung für die „Corona-Prämie“ (bis zu 1.500 EUR) vor. Nach den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums scheidet demzufolge eine Addition der beiden Höchstbeträge aus.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2022. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für November 2022

Ihr Weg zu uns:

Mit einem Klick auf die Karte gelangen Sie zur Wegbeschreibung und einer größeren Karte mit Routenplaner.

Steuerkanzlei Dingel

In den Gassegärten 11
35279 Neustadt-Mengsberg

Tel. 0 66 92 - 20 26 0
Fax 0 66 92 - 20 26 20

www.Steuerberater-Dingel.de

Copyright 2013 stb-dingel.de
Joomla Templates by Wordpress themes free