Steuerinformationen für März 2022

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Der von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch
(SGB) V gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Da die Abgrenzung oft schwierig ist, hat das Bundesfinanzministerium nun eine Vereinfachung geschaffen: Bonusleistungen bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person stellen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar und mindern die Sonderausgaben nicht.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2022. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für März 2022