Steuerinformationen für März 2021

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Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2020 eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen beantragen. Zu Einzelfragen hat das Bundesfinanzministerium nun in einem Anwendungsschreiben Stellung bezogen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2021. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für März 2021