Steuerinformationen für Mai 2019

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Fragen rund um die Entfernungspauschale beschäftigen immer wieder die Finanzgerichte. So hat jüngst das Finanzgericht Thüringen entschieden, dass ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt. Damit können die Taxikosten angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Weniger erfreulich: Aufwendungen für unfallbedingte Sach- und Personenschäden sollen nach zwei weiteren Entscheidungen durch die Entfernungspauschale abgegolten sein.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2019. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für Mai 2019