Steuerinformationen für April 2019

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Kann bei einem Minijob-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, ist diese „Gestaltung“ steuerlich regelmäßig nicht anzuerkennen. Die Begründung des Bundesfinanzhofs: Ein Arbeitgeber würde einem familienfremden Minijobber regelmäßig kein Fahrzeug überlassen, da dieser durch eine umfangreiche Privatnutzung des Pkw die Vergütung für die Arbeitsleistung in erhebliche und unkalkulierbare Höhen steigern könnte.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2019. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für April 2019