Steuerinformationen für Mai 2018

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Jetzt ist es amtlich: Der Gesetzgeber muss die Grundsteuer reformieren! Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Betroffen sind sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter, da Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten umlegen können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für Mai 2018