Steuerinformationen für Januar 2018

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Ziel des neu gefassten Geldwäschegesetzes ist insbesondere die Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Wegen dieses Gesetzeszwecks ist die Überraschung oft groß, dass empfindliche Bußgelder drohen, wenn Kapitalgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften etc. ihre wirtschaftlich Berechtigten nicht an das neue Transparenzregister melden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformationen für Januar 2018